Bodenwert
Bodenrichtwert ermitteln und Gartenland berücksichtigen.
Im Reiter Bodenwert ermittelt IWA Pro den Wert des Grundstücks.

Bodenrichtwert
Der Bodenrichtwert (in €/m²) wird anhand der Adresse automatisch ermittelt.
Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert, ermittelt aus den Kaufpreisen von Grundstücken unter Berücksichtigung ihres Entwicklungszustandes (§ 196 BauGB). Grundlage sind die amtlichen Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse.
- Ist der Wert nicht bekannt, gelangen Sie über die Links Bodenrichtwerte bzw. BORIS-Info zu den Quellen der jeweiligen Bundesländer.
- Mit Karte anzeigen öffnen Sie die interaktive Bodenrichtwertkarte.
Bauland und Gartenland
Der Bodenwert setzt sich aus zwei Anteilen zusammen:
| Anteil | Beschreibung |
|---|---|
| Bauland (Vorderland) | Die bebaubare Fläche, bewertet mit dem vollen Bodenrichtwert. |
| Gartenland (nicht bebaubares Hinterland) | Die nicht bebaubare Fläche, die nur mit einem Abschlag des Bodenrichtwertes angesetzt wird. |
Gartenland (nicht bebaubare Fläche)
Gartenland ist die nicht bebaubare Fläche bzw. das „nicht bebaubare Hinterland". Berechnung: Gartenland = Grundstücksfläche − (Grundstücksbreite × Richtwerttiefe). Die Richtwerttiefe finden Sie in der Bodenrichtwertkarte der Gutachterausschüsse. Fehlt eine Angabe zur Richtwerttiefe, ist das Gartenland 0 m² und das gesamte Grundstück gilt als bebaubare Fläche.
Der Abschlag für Gartenland beträgt standardmäßig ca. 10 % des Bodenrichtwerts und ist voreingestellt. Bei Bedarf kann er innerhalb der vorgegebenen Grenzen (1 % – 30 %) angepasst werden. In einigen Regionen veröffentlicht der Gutachterausschuss eigene Angaben dazu.
Beispiel aus dem Screenshot
| Position | Fläche | Ansatz | Wert |
|---|---|---|---|
| Bauland (Vorderland) | 420 m² | 110 €/m² | 46.200 € |
| Gartenland (Hinterland) | 780 m² | 10 % × 110 €/m² | + 8.580 € |
| Bodenwert gesamt | 54.780 € |
Der ermittelte Bodenwert erscheint anschließend im Feld ERGEBNIS.